Hinweise des Vorstands
Mitteilung des Vorstandes
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2025
Gem. § 21 der Satzung des Deutschen Club für Bullterrier e.V. laden wir Sie hiermit herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen ein.
Termin: Samstag, den 18. Oktober 2025, Beginn 11:00 Uhr
Veranstaltungsort: Restaurante „Mediterraneo“, Brückenstraße 11 in 34286 Spangenberg
Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 22 der Satzung des
Deutschen Club für Bullterrier e.V. bis spätestens 6 Wochen vor der Versammlung schriftlich und mit einer Begründung versehen beim geschäftsführenden Vorstand des DCBT e.V. einzureichen.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Der Vorstand des DCBT e.V.
Mitteilung des Vorstandes
Ab sofort hat der DCBT e.V. für alle Rassen einen gemeinsamen
HD-ED-Gutachter und HD-ED-Obergutachter:
HD-ED-Gutachter:
Dr. med. vet. Heinrich Camp
Landwehr 8
47533 Kleve
HD-ED-Obergutachter:
Dr. med. vet. Bernd Tellhelm
Schubertstrasse 42
35392 Gießen
Der Vorstand
29. Juli 2025
Mitteilung des Vorstandes
Ab sofort hat der DCBT e.V. für die Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier
getrennte HD-ED-Gutachter und HD-ED-Obergutachter.
Für die Rasse American Staffordshire Terrier
HD-ED-Gutachter:
Dr. med. vet. Alexander Koch
Am alten Werk 6
21406 Melbeck
HD-ED-Obergutachter:
Dr. med. vet. Kurt Witteborg
Neue Straße 57
29640 Schneverdingen
Für die Rasse Staffordshire Bull Terrier
HD-ED-Gutachter:
Dr. med. vet. Heinrich Camp
Landwehr 8
47533 Kleve
HD-ED-Obergutachter:
Dr. med. vet. Bernd Tellhelm
Schubertstrasse 42
35392 Gießen
Der Vorstand
28. Januar 2025
Mitteilung des Vorstandes
Der VDH hat mit Schreiben vom 2. April 2024 eine HD-ED-Röntgenuntersuchung auch für bereits zur Zucht zugelassene Hunde der Rasse Staffordshire Bullterrier vor einem erneuten Zuchteinsatz als notwendig angesehen.
Der erweiterte Vorstand hat am 15. Mai 2024 beschlossen, dass auch für bereits zur Zucht zugelassene Hunde der Rasse Staffordshire Bullterrier eine HD-ED-Röntgenuntersuchung vor einem erneuten Zuchteinsatz für die Dauer des 3-Phasen Programms von zwei Jahre Voraussetzung ist. Auf Antrag kann der Vorstand nach Rücksprache mit dem Zuchtausschuss eine Einzelfall-Prüfung vornehmen.
24. Juni. 2024
