Gesundheit und Zucht.

Ziel einer jeder ordentlichen Zucht sollte es sein, einen gesunden Hund zu züchten. Zwar ist es nicht möglich einen garantiert genetisch gesunden Hund zu züchten, denn diesen gibt es leider genauso wenig wie einen garantiert genetisch gesunden Menschen, aber wir freuen uns, dass unsere Züchter die meist möglichen Untersuchungen nutzen, um für ihre Zucht das Optimum zu erzielen.

Grundsätzlich muss seit 01.01.2016 für jeden Hund, der neu zur Zucht zugelassen wird, ein DNA-Profil erstellt und eine Blutprobe eingelagert werden. Aus diesen Proben macht der Verein stichprobenartig Prüfungen auf diverse Erkrankungen.

Unser Zuchtausschuss, bestehend aus den Zuchtwarten, Rassebeauftragten und dem Vorstand befasst sich immer wieder eingehend mit allen Gesundheitsthemen rund um unsere Rassen.

Gezielt haben wir uns entschieden, nicht alle Untersuchungen verpflichtend zu machen, umso mehr freuen wir uns, dass unsere Züchter auch ohne diesen Druck, die verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten wahrnehmen. 

So empfehlen wir unseren Bullterrier- und Miniatur Bullterrierzüchtern einen Herzultraschall zu machen. Dieses wird von der Mehrheit der Züchter gerne im Sinne der Rasse gemacht. 

Gleiches gilt für z.B. auch für ED beim American Staffordshire Terrier und der DOK-Untersuchungen beim Staffbull.

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Miniatur Bullterrier

Staffordshire Bullterrier

Ärzteliste

Fortbildungen

American Staffordshire Terrier

Hunde, die nicht „clear by birth“ sind, unterliegen dem DNA-Ataxie Test und der HD Röntgenpflicht. Das Alter zum Röntgen auf HD-Befund für AStT darf nicht unter 12 Monaten erfolgen.

Zur Zucht zugelassen sind HD A 1/ A 2 (frei), B 1/ B 2 (Übergangsform, Grenzfall) und C1/ C2 (leicht). AStT mit HD C-Befund (leicht) darf nur mit einem Partner bis zu HD B-Befund (Übergangsform) verpaart werden. Zur Zucht nicht zugelassen HD D 1/ D 2 (mittel) und HD E 1/ E 2 (schwer).

Erlaubt sind nur Verpaarungen: Ataxie: frei x frei oder frei x Träger.

Bullterrier

Weiße Bullterrier müssen sich einer Audiometrie – Untersuchung unterziehen. Nur Hunde mit beidseitig negativem Befund werden zuchttauglich geschrieben.

Zur Zuchtverwendung vorgesehene Bullterrier müssen vor der Belegung einen

aktuellen UPC-Test (Nierenerkrankung) vorlegen, der nicht älter als 3 Wochen sein darf.

Zur Zuchtverwendung vorgesehene Bullterrier müssen einmalig eine

Nierenultraschalluntersuchung oder einen Gentest zum Ausschluss von PKD vorlegen.

Miniatur Bullterrier

Weiße Miniatur Bullterrier müssen sich einer Audiometrie – Untersuchung

unterziehen. Nur Hunde mit beidseitig negativem Befund werden zuchttauglich geschrieben.

Der Miniatur Bullterrier unterliegt, sofern er nicht „clear by birth“ ist, einem PLL-DNA Test. Eine einmalige Augenuntersuchung (entweder bei einem DOK-Arzt oder einem Tierarzt, der die Zusatzbezeichnung „ Augenheilkunde“ trägt) vor Antrag der Zuchtzulassung ist bei allen Miniatur Bullterriern weiterhin Pflicht.

Das Mindestalter der augenärztlichen Untersuchung beträgt 11 Monate.

Erlaubt sind nur Verpaarungen: frei x frei oder frei x Träger.

Staffordshire Bullterrier

 Weiße Staffordshire Bullterrier müssen sich einer Audiometrie – Untersuchung

unterziehen. Nur Hunde mit beidseitig negativem Befund werden zuchttauglich geschrieben.

Zur Zuchtverwendung vorgesehen Staffordshire Bullterrier müssen sich, sofern sie nicht „clear by birth“ sind, dem L2-HGA- und HC-DNA-Test unterziehen: Erlaubt sind nur Verpaarungen: frei x frei oder frei x Träger.